Seebestattung in Deutschland: Wo darf sie stattfinden und wie wird sie organisiert?

Daniela Fehrenbacher

Seebestattung in Deutschland: Wo darf sie stattfinden und wie wird sie organisiert? - © Ingo Wagner/Symbol
Seebestattung in Deutschland: Wo darf sie stattfinden und wie wird sie organisiert? (© Ingo Wagner/Symbol)

Ursprünglich eine Seefahrertradition, übt die Vorstellung, die eigene Asche dem Wasser zu übergeben und somit Teil des lebensspendenden Elixiers zu werden auf immer mehr Menschen eine große Faszination aus. Denn obwohl die Bestattung in Gewässern schon seit 1934 in Deutschland gesetzlich erlaubt ist, steigt die Zahl der Seebestattungen erst seit wenigen Jahren deutlich an. So gehen aktuelle Schätzungen von bis zu 20.000 Seebestattungen pro Jahr allein in Deutschland aus.

In welchen Gewässern dürfen Seebestattungen in Deutschland stattfinden?

Die Bestattungsgesetze der deutschen Bundesländer verbieten zwar Seebestattungen in Binnengewässern, wie dem Bodensee oder dem Rhein. Dafür ist jedoch die Bestattung in Meeresgewässern gesetzlich erlaubt, sofern ein Mindestabstand zur Küste von drei Seemeilen eingehalten wird. In der Regel bieten deutsche Bestattungsunternehmen Seebestattungen in Nord- und Ostsee an. Einzelne Bestattungsinstitute organisieren auf Wunsch aber auch Seebestattungen deutscher Staatsangehöriger im Atlantik oder Mittelmeer. Grundsätzlich muss eine Seebestattung beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg beantragt werden.

Darf sich jeder im Meer bestatten lassen?

Nein, nicht jeder darf sich einfach im Meer bestatten lassen. Vielmehr muss begründet werden, warum der Verstorbene auf hoher See bestattet werden soll. Hinterlässt der Verstorbene eine Bestattungsverfügung, in welcher er den Wunsch einer Seebestattung erklärt, steht von Amtswegen der Bewilligung in der Regel nichts entgegen. Äußern lediglich die Angehörigen den Wunsch, den Verstorbenen auf hoher See zu bestatten, dann müssen sie einen glaubhaften Bezug des Verstorbenen zur See darlegen.

Welche rechtlichen Bestimmungen gelten bei der Seebestattung in Nord- und Ostsee?

Für Seebestattungen gelten in Deutschland die folgenden gesetzlichen Verordnungen:

  • Die Seebestattung darf nur dann durchgeführt werden, wenn ihr die Feuerbestattung vorausgegangen ist.
  • Der Ort der Seebestattung muss außerhalb von Fischerei- und Wassersportgebieten liegen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat daher in Nord- und Ostsee schon bestimmte Stellen als sogenannte „Seefriedhöfe“ ausgewiesen.
  • Die Koordinaten der Beisetzungsstelle, die persönlichen Daten des Verstorbenen sowie der Zeitpunkt der Bestattung müssen im Logbuch des Schiffes vermerkt werden. Ein Auszug dieses Logbucheintrages muss dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach der Seebestattung zugestellt werden.
  • Die Urne muss vollständig wasserlöslich sein und mit Kies, Sand oder Wasser beschwert werden, damit sie möglichst schnell absinkt.
  • Das Schiff, auf welchem die Urne auf hohe See gebracht wird, muss unter deutscher Flagge fahren.

Ablauf einer Seebestattung: Wie Sie eine Seebestattung individuell gestalten

Seebestattungen bedürfen in der Regel einer organisatorischen Begleitung durch ein entsprechend erfahrenes Bestattungsinstitut, da bestimmte Gesetze und Fristen eingehalten werden müssen. Nach Eingang der Urne bei der gewählten Reederei wird der Ablauf der Seebestattung gemeinsam mit dem Kapitän und dem Bestattungsunternehmen besprochen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen Durchführungsarten:

Stille Seebestattung

Spezielle Reedereien bieten sogenannte stille, unbegleitete oder anonyme Seebestattungen für Verstorbene an, die entweder keine Angehörigen mehr haben oder deren Angehörige gesundheitlich nicht in der Lage sind, an einer Seebestattung teilzunehmen. Bei der anonymen Seebestattung werden meist mehrere Urnen der See übergeben und der Zeitpunkt vorher festgelegt, damit Angehörige, die an Land bleiben müssen, die Möglichkeit zum stillen Gedenken erhalten.

Begleitete Seebestattung

Je nach Schiffsgröße können an begleiteten Seebestattungen bis zu 90 Personen an der Trauerfeier auf hoher See teilnehmen. Die Urne wird dazu im Salon aufgebahrt. Der Bestattung geht meist eine Trauerrede durch einen Pfarrer/Pastor, Trauerredner oder Angehörigen voraus. Auch eine musikalische Begleitung durch einen Musiker oder Gesang ist üblich. Zur Bestattung wird die Urne zum Schiffsheck getragen und auf die Reling gestellt. Dort spricht der Kapitän nach altem Seemannsbrauch einige Worte und die Angehörigen können sich verabschieden. Bevor der Kapitän die Urne dem Meer übergibt, wird die Schiffsflagge auf Halbmast gesetzt und die Schiffsglocke geläutet. Anschließend werden die Schiffsmotoren angelassen und das Schiff dreht langsam eine Runde um das Bestattungsfeld. Dabei haben die Angehörigen die Möglichkeit, Blumen, Blütenblätter, Zweige oder Steine dem Wasser als letzten Begleitgruß zu übergeben. Die Übergabe von Kränzen, Sträußen, Papier, Textilien oder Stofftieren ist aus Gründen des Umweltschutzes hingegen nicht erlaubt. Nach vollendeter Runde wird die Flagge wieder auf Vollmast gezogen und das Bestattungsfeld mit dreimaligem Schiffshupen als letztem Abschiedsgruß in Richtung Küste wieder verlassen.

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