So ist das Haustier auch nach Herrchens Tod gut versorgt

Julia Ruhnau

So ist das Haustier auch nach Herrchens Tod gut versorgt - © Christoph Schmidt/dpa
So ist das Haustier auch nach Herrchens Tod gut versorgt (© Christoph Schmidt/dpa)

Im Fall der Fälle hat es sicher nicht oberste Priorität, trotzdem sollte es gut überlegt sein: Was passiert eigentlich mit dem eigenen Haustier, wenn man stirbt? «Jedes Tier leidet an dem Verlust seiner Bezugsperson», sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund. Bei Tieren, die eine enge Bindung zum Menschen aufbauen, zum Beispiel Hunde, sei dies besonders deutlich. Damit der eigene Tod für die Vierbeiner nicht schlimmer als nötig wird, können Besitzer vorsorgen.

Die Anschaffung eines Haustiers will wohlüberlegt sein

Das beginnt schon vor dem Kauf: «Man sollte daran denken, dass man sich mit 85 Jahren keinen Welpen mehr holt», rät Jessica Juds vom Tierschutzverein Sadelkow in Mecklenburg-Vorpommern. Auch bei Arten, die lange leben, etwa Schildkröten oder große Papageienarten, ist die Planung besonders wichtig, betont Schmitz.

Ein erster Schritt ist, dass die Tiere kurzfristig versorgt sind. Dazu gehört, Futter und Wasser in den Napf zu füllen, bevor Besitzer das Haus verlassen. Außerdem ist mitunter ein Zettel in der Geldbörse sinnvoll, auf dem steht, dass zu Hause ein Tier wartet, sagt Juds. Das hilft auch, wenn man beispielsweise ins Krankenhaus muss. Auch soziale Kontakte zu den Nachbarn oder zu Bekannten auf der täglichen Gassiroute sind gut - sie denken im Notfall vielleicht an das zurückgebliebene Tier.

Rechtzeitig Vorsorge treffen

Besonders wichtig ist aber, sich langfristig Gedanken zu machen, was mit dem Haustier geschehen soll. Darüber sollte man ausführlich mit Angehörigen und Freunden sprechen. «Wir haben schon Tiere bekommen, weil sie durch die Erbschaft an Familienmitglieder gegangen sind und die sie nicht nehmen konnten», erzählt Juds. Auch wenn kein Testament existiert, landen die Tiere vielleicht im Heim. Sie werden dann durch das zuständige Veterinäramt vermittelt.

Wer das nicht will, hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Besitzer in ihrem Testament festlegen, wer von den Erben das Tier bekommen soll. Damit es gut versorgt ist, macht es Sinn, das Erbe an Auflagen zu knüpfen: Dafür legt man im Testament fest, was die Erben zu tun haben, zum Beispiel Tierarztbesuche oder die Gabe bestimmter Medikamente. «Wenn die Leute das nicht machen, bekommen sie das Erbe nicht», erklärt Stefanie Herzog, Erbrechtsexpertin beim Deutschen Anwaltverein.

Eine weitere Möglichkeit ist, jemanden als Vermächtnisnehmer einzusetzen. Das ist hilfreich, wenn Besitzer ihr Tier Menschen anvertrauen wollen, die keine Erben sind. Durch das Vermächtnis wird sichergestellt, dass sie die Versorgung übernehmen und das Tier beispielsweise nicht von Angehörigen ins Tierheim gegeben wird. Auch dabei ist es möglich, das Vermächtnis an Auflagen zu binden. Wer sein Tier auch finanziell gut versorgt wissen will, kann ein Zweckvermächtnis aufsetzen und einen Betrag festlegen, der an Ausgaben für das Tier gebunden ist.

Die Versorgung des Tieres sicherstellen

Rechtsanwältin Herzog rät, in Testament oder Vermächtnis immer auch Ersatzpersonen anzugeben. Schließlich könne es vorkommen, dass die Umstände sich ändern und die eigentlichen Erben das Tier nicht nehmen können. Egal, wie sie sich entscheiden - Besitzer sollten mit den jeweiligen Bekannten oder Verwandten vorher genau besprechen, was mit dem Haustier geschehen soll. Denn niemand ist gezwungen, ein Erbe anzutreten.

Um die Zeit bis zur Testamentsverkündung zu überbrücken, können Tierhalter außerdem eine Betreuungsvollmacht ausstellen. Darin wird festgelegt, wer sich um die Versorgung des Haustieres kümmert, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Herzog empfiehlt, das Dokument nicht bei den Testamentsunterlagen aufzubewahren, sondern dem Bevollmächtigten direkt zu geben. Eine Liste mit Besonderheiten oder dem Charakter des Tieres hilft zukünftigen Betreuern ebenfalls.

Und was, wenn sich niemand findet, der für die Betreuung aufkommen kann oder will? «Hunde und Katzen können auch an den Tierschutzverein gehen», sagt Schmitz. Bei größeren oder exotischen Tieren wird das schon schwieriger. Auch hier sollten Besitzer mit dem Wunschtierheim genaue Absprachen treffen. Generell ist es aber besser, den Vierbeinern möglichst wenige Veränderungen zuzumuten, egal ob Meerschwein, Schildkröte oder Esel. Denn nicht nur der Verlust der Bezugsperson, auch ein Ortswechsel und neue Artgenossen bedeuten Stress für ein Tier. (dpa/tmn)

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