Von Hamster bis Hund: Welches Tier darf ich im Garten begraben?

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Von Hamster bis Hund: Welches Tier darf ich im Garten begraben? - © Bernd Thissen/dpa
Von Hamster bis Hund: Welches Tier darf ich im Garten begraben? (© Bernd Thissen/dpa)

Klammheimlich hat sich die Frau in den Abendstunden mit dem Spaten in der Hand zu der Wiese am Dorfrand geschlichen. Dort hat ihr Kater Benni sich zu Lebzeiten gerne gesonnt und so manche Maus gefangen. Nun ist Benni tot und Frauchen will ihn mangels eigenen Gartens auf der geliebten Wiese begraben. Erlaubt ist das nicht.

Was ist erlaubt - und was nicht?

«Außerhalb des eigenen Grundstücks ist so etwas laut Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten, also auch in Wald und Flur», sagt Martin Struck, Vorsitzender vom Bundesverband Tierbestatter in Dortmund. Wird man erwischt, drohe ein Bußgeld bis zu 15 000 Euro.

Beim eigenen Vierbeiner hat der Eigentümer mindestens vier legale Möglichkeiten, mit dem toten Tier umzugehen: Er kann es in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen, es in einem Tierkrematorium einäschern, bei einem Präparator ausstopfen oder beerdigen lassen. Wer dagegen ein fremdes totes Tier findet, sollte zum Telefon greifen und den Fund dem Ordnungsamt melden. Die Behörde bringt den Findling - wie gesetzlich vorgeschrieben - in die Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Kleine Tiere dürfen auch in die Mülltonne

Bei einem kleinen Tier gibt es - egal ob es das eigene oder ein gefundenes ist - zudem eine weitere Variante: Es darf in die Tonne für den Restmüll gelegt werden - aber keinesfalls in die Biotonne. «Als kleine Tiere gelten etwa Vögel und Hamster», erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil aus der Nähe von Mainz.

Eine weitere Ausnahme sind sehr große Haustiere. Für sie ist eine Beerdigung auch im eigenen Garten illegal, wobei es hierbei keine exakten Vorgaben in Sachen Größe oder Gewicht gibt. «Wolfshunde und Doggen sind so an der Grenze», meint der Jurist.

Also darf alles zwischen Hamster und Wolfshund im Garten seine letzte Ruhe finden, vorausgesetzt er ist nicht nur gepachtet, sondern gehört dem Tierhalter. Zudem darf der Garten nicht in einem Natur- oder Wasserschutzgebiet liegen. Schließlich entweichen Leichengifte aus dem toten Tier.

Das Grab im Garten muss 50 Zentimeter tief sein

Laut Tierkörperbeseitigungsgesetz muss das Grab im Garten mindestens ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen und mindestens 50 Zentimeter tief sein. Je tiefer, desto besser - schließlich sollen die Überreste des Lieblings nicht von anderen Tieren wieder ausgebuddelt werden. Grabbeigaben sind verboten. Das Tier soll in ein Material eingewickelt werden, dass der Natur nicht schadet, zum Beispiel in Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.

Wie die Gräber in den Gärten üblicherweise aussehen, ist nicht bekannt. Auf den Tierfriedhöfen werden gerne Gedenksteine mit einer persönlichen Inschrift genommen - so etwa auf dem Tierfriedhof in Bad Homburg, dem zweitältesten seiner Art in ganz Deutschland. «Streunen war Dein Leben» steht etwa auf dem Grabstein der Katze Minki, deren Streunerleben schon nach drei Jahren zu Ende war.

Inschriften wie «Ewig mein Dackel-Mädchen»

«Du bist das Beste, was mir im Leben passiert ist», heißt es über die Katze Püppchen. «Danke, dass es Dich gab», «Du wirst immer in unserem Herzen sein» oder «Ewig mein Dackel-Mädchen» lauten weitere Inschriften. Auf manchen Gräbern stehen Blumen. Mittlerweile gibt es über 120 Tierfriedhöfe in Deutschland, darunter auch Naturfriedhöfe. Eine Beerdigung kostet meist zwischen 100 bis 300 Euro.

Eine weitere, häufig genutzte Möglichkeit ist es, sein Tier in einem Krematorium verbrennen zu lassen. «Der Gedanke daran fällt manchen Leuten schwer», weiß Ackenheil. Auch er persönlich habe diese Bedenken gehabt, sei aber über den pietätvollen Umgang sehr überrascht gewesen.

In diesem Fall gibt es etliche Alternativen. Es fängt an mit der Wahl zwischen einer Einzelkremierung und dem Verbrennen von mehreren Tieren gleichzeitig - wobei die erste Variante die teurere ist. Auf Wunsch wird die Asche dem Tierhalter in der zuvor ausgewählten Urne zugeschickt. Soll diese vergraben werden, gelten dieselben Regeln wie für die Beerdigung des intakten Tierkörpers: Die Bestattung ist nur auf dem eigenen Boden gestattet.

Asche darf nicht in Wohngebiet verstreut werden

Die Urne muss in diesem Fall natürlich aus einem Material bestehen, das verrottet. Wer sie nicht vergraben, sondern etwa im Wohnzimmer aufheben will, kann ein haltbares Gefäß wählen. Die Asche darf auch verstreut werden - aber natürlich nicht in bewohntem Gebiet.

Im Tierkrematorium «Rosengarten» - nach eigenen Angaben Marktführer in Deutschland bezogen auf die Anzahl der Standorte - werden überwiegend Hunde eingeäschert, gefolgt von Katzen. Auch Nagetiere, Vögel und Reptilien werden ins Krematorium gebracht, wie das Unternehmen mitteilt. Vor 20 Jahren wurde der «Rosengarten» gegründet, mittlerweile hat das Unternehmen bundesweit 40 Filialen.

Etwa 85 Prozent der Tierhalter wollen die Asche ihres Tieres wieder haben, zum Beispiel in einer Urne oder in einem Schmuckstück. Die Preise für eine Einzelkremierung liegen - je nach Gewicht des Tieres - zwischen 105 Euro und 315 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Gefäß.

szmtag