Der zweite Abschied vom geliebten Verstorbenen: Den Haushalt auflösen

Sabine Maurer, dpa

Der zweite Abschied vom geliebten Verstorbenen: Den Haushalt auflösen - © Markus Scholz/dpa-tmn
Der zweite Abschied vom geliebten Verstorbenen: Den Haushalt auflösen (© Markus Scholz/dpa-tmn)

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, ist die Trauer groß. Noch schwerer wird es, wenn der Verstorbene alleine gelebt hat und nun eine Haushaltsauflösung ansteht. Zusätzlich zur Trauer müssen Verwandte sich mit weiteren Problemen und Fragen beschäftigen. Was möchte ich behalten, und was kann weg? Was mache ich mit den wertvollen Sachen, und wohin mit dem Gerümpel? Und wer kann mir helfen?

«Ich empfehle den Betroffenen, zum Beispiel einen Freund mitzunehmen», erklärt der Trauerbegleiter Norbert Mucksch vom Bundesverband Trauerbegleitung in Klingenmünster (Rheinland-Pfalz). Der Freund ist eine Unterstützung, vor allem aber schaut er neutraler auf die Dinge, als man es selbst in so einem Moment kann. Denn in dieser seelisch aufwühlenden Ausnahmesituation kommt der Verstand oft zu kurz. Viele Menschen können alleine nicht gut entscheiden, welche Dinge sie behalten und von welchen sie sich trennen sollten.

Mucksch kennt beide Extreme. «Manche wollen ganz viel behalten, weil sie denken, das alles ist unwiederbringlich. Was es ja auch ist», sagt er. Das andere Extrem: Es wird ein großer Kehraus gemacht und bis auf ganz wenige persönliche Dinge alles weggeworfen.

Beide Extreme sind nicht gesund, gefragt ist ein Mittelmaß. Wo dieses liegt, muss allerdings immer wieder aufs Neue entschieden werden. Soll man die vielen Fotoalben wirklich mitnehmen? Sie nehmen schließlich nicht viel Platz weg, und man kann sie später immer noch wegwerfen, wenn man möchte. Und was ist mit den Sammeltassen, an dem so viele Kindheitserinnerungen hängen?

«Man sollte auf die emotional wichtigen Dinge achten», rät der Trauerbegleiter Mucksch. So kann es sinnvoll sein, ein Kleidungsstück des Verstorbenen aufzubewahren. Vielleicht riecht es sogar noch nach dem geliebten Menschen. Dann kann es zumindest in der ersten Zeit immer mal wieder hervorgeholt werden. «So etwas sollte man nicht geringschätzen», sagt Mucksch.

Natürlich werden bei einer Haushaltsauflösung viele Emotionen hochkommen. Der Fachmann empfiehlt, diese zuzulassen. «Trauer braucht Ausdruck. Und Tränen und Gefühle sind dieser Ausdruck», sagt er. Es ist für die meisten Menschen zwar gut, in dieser belastenden Situation nicht alleine zu sein. Doch es gibt Ausnahmen: Manche möchten vor der Haushaltsauflösung noch einmal ganz alleine in den Räumen sein, um die Atmosphäre in sich aufzunehmen und Abschied zu nehmen. Aber auch hier gilt es, sich seelischer Unterstützung zu versichern. Sinnvoll ist es etwa, einen Freund vorab zu fragen, ob man ihn dann doch anrufen kann, wenn es einem schlecht geht.

Aus psychologischer Sicht kann es gut sein, mit der Haushaltsauflösung zu warten, bis man ein bisschen Abstand zu dem Geschehen bekommen hat. Dies ist aber nur möglich, wenn der Verstorbene in den eigenen vier Wänden gelebt hat. Bei gemieteten Immobilien bleibt oft nur die zügige Ausräumung.

Experten empfehlen, durch die Räume zu gehen und zunächst einmal die Sachen mitzunehmen, die man auf jeden Fall behalten möchte. Gibt es mehrere Angehörige, wird es oft schwierig. Es kann zu Streitigkeiten kommen, wem der Geschwister etwa der Schmuck oder die wertvollen Teppiche zustehen. Ein Patentrezept für eine Lösung gibt es nicht. «Manchmal hilft es, wenn man sich fragt, was wohl der Verstorbene gewollt hätte», rät Mucksch.

Nachdem aussortiert wurde, steht die nächste Frage im Raum: Was können wir verschenken oder eventuell noch verkaufen? Möglich ist es, Sachen für den nächsten Flohmarkt aufzuheben oder Anzeigen aufzugeben. Zudem gibt es soziale Einrichtungen, die sich über entsprechende Zuwendungen freuen.

Dazu gehört die Caritas, die in einigen Regionen sogar Haushaltsauflösungen anbietet. «Wir nehmen dann wirklich alles mit. Auch die Eiche rustikal, für die man meistens keinen Abnehmer mehr findet», sagt Wolfgang Lohbreyer, Leiter des Möbelhofs der Caritas in Herne (NRW). «Ein Großteil unserer Kunden wäre nicht in der Lage, sich eine Ausräumung zu leisten.»

Im Durchschnitt kostet diese den Angehörigen etwa 500 bis 600 Euro. Damit ist bei der Zielgruppe der Caritas die Grenze der finanziellen Möglichkeiten erreicht, in manchen Fällen übernimmt zudem das Sozialamt die Kosten. Deren Höhe orientiert sich am Aufwand und an dem Wert der Stücke, die noch verkauft werden können. Sie werden dann für wenig Geld von der Caritas Bedürftigen angeboten.

Bei einem gewerblichen Anbieter können Kosten in vierstelliger Höhe anfallen. Thomas Fischer vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in Bonn rät, bei mehreren Entrümplern anzufragen und sich dort Angebote einzuholen. Wie in vielen anderen Bereichen gibt es auch hier schwarze Schafe. «Bei Todesfällen vergisst man oft, dass nicht jeder einem etwas Gutes will», formuliert es Fischer.

Seriöse Anbieter sind etwa daran zu erkennen, dass sie einen Paketpreis anbieten. Die Kosten für Entrümpelung werden mit den Preisen für die wertvollen Dinge gegengerechnet. Der Preis ist verbindlich, eine Nachrechnung wird nicht gestellt. (dpa/tmn)

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