Handlungsablauf im Todesfall

Daniela Fehrenbacher

Handlungsablauf im Todesfall - © DVAG Deutsche Vermögensberatung/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/obs
Handlungsablauf im Todesfall (© DVAG Deutsche Vermögensberatung/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/obs)

Der Abschied von einem geliebten Menschen ist mit großem Leid verbunden und vielen Menschen fällt es dann schwer, sich mit den anfallenden Aufgaben auseinanderzusetzen. Insbesondere dann, wenn der Tod plötzlich und unerwartet eintritt. Dennoch verlangt das Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg, dass Hinterbliebene besonderen Pflichten nachkommen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aufgaben, die Sie nach einem Todesfall regeln müssen, zusammengefasst:

1. Schritt: Anruf beim Arzt

Der Tod eines Menschen muss gesetzlich durch den Totenschein (Leichenschauschein) beglaubigt werden. Dieser darf nur von einem Arzt ausgestellt werden, da auf dem Totenschein sowohl Todeszeitpunkt als auch Todesursache vermerkt werden müssen. Rufen Sie daher zunächst den zuständigen Hausarzt an. Ist dieser nicht erreichbar, dann kann auch der ärztliche Notdienst verständigt werden. Ist der Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, dann übernimmt in der Regel die Einrichtung diesen ersten Schritt.

2. Schritt: Zusammenstellen von Dokumenten

Nach einem Todesfall werden die wichtigsten Dokumente des Verstorbenen für unterschiedliche Zwecke benötigt. Stellen Sie daher folgende Unterlagen des Verstorbenen zusammen, damit Sie diese sofort griffbereit haben:

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Krankenversicherungskarte

Zudem können weitere, wichtige Dokumente vorhanden sein, wie:

  • Verfügungen des Verstorbenen in Bezug auf Bestattung, Vorsorgevertrag, Testament
  • Organspendeausweis
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Alle Versicherungsunterlagen des Verstorbenen

3. Schritt: Beauftragung eines Bestattungsunternehmens

Die gesetzliche Bestattungspflicht verlangt, dass sich die Angehörigen um die Bestattung des Verstorbenen kümmern. Da die Bestattungspflicht unabhängig davon ist, ob derjenige im Testament bedacht wurde oder nicht, sind die nächsten Verwandten des Verstorbenen, beginnend beim Ehepartner über die Kinder, Geschwister und Großeltern bis hin zu den Enkeln, gesetzlich dazu verpflichtet, ein Bestattungsunternehmen mit der ordnungsgemäßen Bestattung zu beauftragen. Dabei kann das Bestattungsinstitut auch dann frei ausgewählt werden, wenn der Verstorbene vor seinem Ableben einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungshaus abgeschlossen hat.

4. Schritt: Verständigung von Versicherungen, Arbeitgeber und Angehörigen

Damit Versicherungsprämien ausgezahlt werden, behalten sich Versicherungen bestimmte Fristen vor, innerhalb derer der Tod des Versicherungsnehmers gemeldet werden muss. Prüfen Sie daher die Versicherungsunterlagen des Verstorbenen und informieren Sie die entsprechenden Versicherungsträger fristgerecht. Folgende Versicherungen sind hier besonders wichtig und möglichst sofort zu verständigen:

  • Lebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung

5. Schritt: Räumung des Pflegeheimzimmers

In der Regel endet der Vertrag mit einem Pflegeheim mit dem Todestag. Daher gehört die Räumung des Pflegeheimzimmers ebenfalls zu den ersten Aufgaben, die nach dem Tod eines Angehörigen erledigt werden müssen.

6. Schritt: Beantragung der Sterbeurkunde

Um die Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu beenden, muss Behörden, Ämtern, Banken und Vertragspartnern der amtlich festgestellte Tod durch die Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Die Sterbeurkunde muss innerhalb einer gesetzlichen Frist von 3 Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt unter Vorlage folgender Dokumente des Verstorbenen gemeldet werden:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Totenschein
  • Evtl. Heiratsurkunde
  • Evtl. Scheidungsurteil
  • Evtl. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

7. Schritt: Einreichung des Testaments beim Nachlassgericht

Der Gesetzgeber verlangt, dass das Testament des Verstorbenen unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht wird. Andernfalls machen sich die Hinterbliebenen nicht nur der mit einer Freiheitstrafe sanktionierten Urkundenunterdrückung schuldig, sondern werden auch erbunwürdig und somit vom Erbe ausgeschlossen. Prüfen Sie daher die Unterlagen des Verstorbenen auf die Existenz eines Testaments, erkundigen Sie sich auch beim Rechtsanwalt des Verstorbenen und stellen Sie somit sicher, dass das Testament möglichst zeitnah beim zuständigen Nachlassgericht eingeht. Dieses setzt anschließend den Termin für die Testamentseröffnung fest und informiert die Erben.

8. Schritt: Kündigung aller weiteren Verträge

Ob Miet-, Energie- und Telefonvertrag oder Vereinsmitgliedschaften, die meisten Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern müssen unter Vorlage der Sterbeurkunde ordentlich gekündigt beziehungsweise auf sich selbst oder andere Angehörige umgemeldet werden.

9. Schritt: Beantragung der Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente ist eine finanzielle Leistung der Rentenversicherung an den Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen und deren Leistungspflicht beginnt mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Melden Sie daher der Rentenversicherung möglichst frühzeitig und unter Vorlage der Sterbeurkunde den Todesfall und stellen Sie den Antrag auf Witwen-, Witwer- und/oder Waisenrente.

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