Digitales Erbe - Was ist das genau und warum ist es wichtig?

Simon Sachseder, dpa

Digitales Erbe - Was ist das genau und warum ist es wichtig? - © Tobias Hase/dpa/Archivbild
Digitales Erbe - Was ist das genau und warum ist es wichtig? (© Tobias Hase/dpa/Archivbild)

Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht will Internetnutzern bei Fragen zu ihrem digitalen Erbe besser helfen. Den Bürgern solle mehr Orientierung geboten werden, sagte die SPD-Politikerin mit Blick auf eine vom Ministerium geförderte Studie. Die Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie, der Universität Bremen und der Universität Regensburg soll klären, was zum digitalen Nachlass gehört, wie die Rechtslage aussieht und was Verbraucher jetzt schon tun können.

Was ist digitaler Nachlass beziehungsweise digitales Erbe?

In der Studie wird der digitale Nachlass als «Gesamtheit des digitalen Vermögens» definiert. Ein bekanntes Beispiel ist das Facebook-Konto. Zum digitalen Nachlass gehören aber auch elektronische Bücher oder heruntergeladene Musik. Auch Meilen bei der Fluggesellschaft, virtuelle Spielfiguren von Computerspielen oder Guthaben bei Zahlungsdienstleistern wie Paypal gehören in diese Kategorie. Dabei ist es egal, ob die Daten auf Cloud-Servern oder auf der eigenen Festplatte gespeichert sind. Die Autoren unterscheiden zwischen ideellen Werten, wie Urlaubsbildern und Blog-Einträgen, und finanziellen Werten wie elektronischen Büchern oder virtuellem Geld.

Was sagen die Gesetze?

Richter des Bundesgerichtshofs stellten 2018 klar: Auch digitale Inhalte werden vererbt. Grundlage dafür ist der Nutzungsvertrag, den der Verstorbene mit dem Anbieter geschlossen hat. Mit seinem Tod gehe dieser Vertrag auf die Erben über. Sie haben deshalb das Recht, alle Kontoinhalte zu sehen - auch persönliche. Menschen, die in sozialen Netzwerken wie Facebook unterwegs sind, müssen sich demnach darauf einstellen, dass vertrauliche Nachrichten nicht auf ewig unter vier Augen bleiben. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Anbieter wie Facebook Inhalte nicht an eine bestimmte Person, sondern nur an ein bestimmtes Konto übermittelt. Dass jemand mitliest, sei nie ausgeschlossen.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Anders als etwa bei Immobilien, ist es bei digitalen Inhalten keine Selbstverständlichkeit, dass die Erben sie bekommen. Oft liegen die Daten auf Cloud-Servern. Welche Daten herausgegeben werden, liegt erstmal bei den Anbietern. Die haben aber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft gar keine Regelung für den Todesfall eines Nutzers. Laut der vorgestellten Studie ist das zum Beispiel beim Zahlungsdienstleister Paypal, beim Internettelefonie-Dienst Skype und der Spielekonsole Sony Playstation der Fall.

Die Vererbbarkeit eines Nutzerkontos in den AGBs komplett auszuschließen, geht nach Einschätzung vieler Experten nicht. Allerdings können der Studie zufolge etwa Film- oder Musikdateien als Lizenz für die Lebenszeit des Käufers verkauft werden.

Wie aktiv kümmern sich Bürger um ihren digitalen Nachlass?

Zwei Drittel der Internetnutzer haben nicht vorgesorgt, wie aus einer Studie des Branchenverbandes Bitkom vom November vergangenen Jahres hervorgeht. Lediglich 13 Prozent der Nutzer regelten ihren digitalen Nachlass vollständig. 18 Prozent kümmerten sich zumindest teilweise darum.

Fast drei Viertel der Befragten, die mindestens teilweise vorgesorgt hatten, haben ihre Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson hinterlegt. Etwas mehr als die Hälfte hat eine Vollmacht gegenüber der jeweiligen Plattform ausgestellt, jeder Vierte mit einem Testament vorgesorgt.

Was kann der Verbraucher tun?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, genau festzulegen, was mit den einzelnen Konten und Daten nach dem Tod passieren soll. Mit einer Vollmacht, die über den Tod hinausgeht, kann dann eine Vertrauensperson dafür sorgen, dass die entsprechenden Daten zum Beispiel gelöscht werden. Dem Verband zufolge ist dabei auch eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern hilfreich, die an einem sicheren Ort deponiert werden kann. Zudem helfen manche Unternehmen bei der Klärung des digitalen Nachlasses. Den Studienautoren zufolge können Nutzer zum Beispiel bei Google hinterlegen, wer Zugriff auf die Konten erhalten soll, wenn sie über mehrere Monate nicht genutzt werden. (dpa)

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