Alles für den Partner? - So regeln kinderlose Ehepaare ihr Erbe

SABINE MEUTER

Alles für den Partner? - So regeln kinderlose Ehepaare ihr Erbe - © Jens Büttner (dpa-Zentralbild)
Alles für den Partner? - So regeln kinderlose Ehepaare ihr Erbe (© Jens Büttner (dpa-Zentralbild))

Der Irrtum ist weit verbreitet: Viele kinderlose Ehepaare glauben, dass beim Tod des einen Partners der andere automatisch Alleinerbe ist. Doch das ist nicht automatisch so.

Wann greift die gesetzliche Erbfolge?

Wenn Ehepaare sich nicht gegenseitig abgesichert haben und dies nicht entsprechend hinterlegt ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass nicht nur der Partner, sondern auch die Eltern des Verstorbenen Ansprüche auf das Vermögen geltend machen können, sagt Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht in München und Geschftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht. Sollten die Eltern bereits verstorben sein, können auch Geschwister, Nichten und Neffen erben.

Kinderlose Ehepaare, die sicherstellen wollen, dass im Todesfall des einen Partners der Hinterbliebene das gemeinsame Vermögen bekommt, sollten daher ein Testament abfassen. Allerdings können auch dann die Eltern des Verstorbenen einen Pflichtteil am Erben einfordern. Aber auch das lässt sich umgehen, erklärt Grötsch: Erblasser können mit den Eltern einen sogenannten Pflichtteilsverzicht per Vertrag vereinbaren. Dieses Schriftstck muss ein Notar beurkunden.

Was soll nach dem Tod des Längerlebenden geschehen?

Gleichzeitig sollten sich Eheleute Gedanken machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod des Längerlebenden passieren soll, empfiehlt Prof. Andreas Frieser, Fachanwalt für Erbrecht in Bonn.

Eine Option könnte zum Beispiel sein festzulegen, dass nach dem Tod des Längerlebenden ein namentlich genannter Verwandter erben soll. Bei dieser Variante sollten Eheleute jedoch beachten, dass der Längerlebende eine solche testamentarische Klausel nicht ohne Weiteres widerrufen kann. Gibt es eines Tages etwa Streit zwischen dem längerlebenden Ehepartner und dem im Testament namentlich genannten Verwandten, sollte klar sein, ob der Längerlebenden diesen enterben kann oder an die gemeinsam mit seinem Partner getroffenen Regelungen gebunden ist, erläutert Frieser, der auch Vorsitzender des Ausschusses Erbrecht im Deutschen Anwaltverein ist.

Um Streit zu vermeiden, sollten die Eheleute von vornherein im Testament festlegen, ob eine Bindung gewünscht ist oder der Längerlebende frei entscheiden kann, wer nach seinem Tod erben soll.

Generell können kinderlose Ehepaare zwei Einzeltestamente abfassen oder auch ein Gemeinschaftstestament. Das ist ohne weiteres auch eigenhändig geschrieben möglich, sagt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht in Bonn und Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge.

Kann man eine gemeinnützige Organisationen als Erbe benennen?

Eine weitere Option: Zum Erben wird eine gemeinnützige Organisation bestimmt. Dabei sollte man aber nicht den Fehler machen, einfach eine Organisation, an die alles gehen soll, im Testament zu benennen, ohne sich vorher mit ihr über diesen Schritt abgestimmt zu haben, rät Rott. Ein Beispiel: Eine kleinere gemeinnützige Organisation im Rheinland erbt, ohne dass sie im Vorfeld darüber informiert wurde, eine Immobilie in Berlin. Das Problem: Das Objekt muss unterhalten werden, was sich aber die Organisation finanziell nicht leisten kann.

Deswegen müssen potenzielle Erblasser aber ihren Plan, einer bestimmten Organisation alles zu vermachen, nicht aufgeben, erklärt Rott. Die Lösung kann sein, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Ihm würde dann die Aufgabe zufallen, die Immobilie - wie in dem Beispiel beschrieben - zu verkaufen und den Erlös davon der gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen.

Größere gemeinnützige Organisationen verfügen häufig über eigene Abteilungen, die sich um das Management von Erbschaften kümmern, sagt Frieser. Gemeinsam mit diesen Abteilungen könnten Eheleute ausloten, ob sie sich als Gegenleistung für die Erbschaft im Todesfall etwa um die Haushaltsauflösung oder um die Betreuung eines Hundes kümmern.

Sollten kinderlose Ehepaare eine gemeinnützige Organisation als Erben in Erwägung ziehen, sollten sie dies nicht unreflektiert tun. Es gibt einem auch ein gutes Gefühl, wenn man sich mit der Organisation auseinandersetzt und sein Vermögen vielleicht auch nur für ein konkretes Projekt der Organisation zur Verfügung stellt, so Frieser.

Eine weitere Option kann sein, das Vermögen aufzuteilen und mehrere gemeinnützige Organisationen plus zum Beispiel einen Neffen als Erben zu bestimmen. Das Testament muss klar und eindeutig formuliert sein: Zweideutigkeiten führen zu Verwirrung und Streit, betont Frieser.

Welche Erbschaftssteuern werden fällig?

Zurück zu der Konstellation, dass Verwandte oder auch Freunde des kinderlosen Ehepaares nach dem Tod des Längerlebenden erben sollen. Dieser Fall sollte aus steuerrechtlichen Gründen sehr sorgfältig geplant werden, empfiehlt Grötsch. Der Grund: Für entferntere Angehörige und für Erben, mit denen die Erblasser gar nicht verwandt sind, gelten niedrige Freibeträge und die Erbschaftssteuerklassen II und III mit Steuersätzen von bis zu 50 Prozent.

szmtag