Nach dem Tod eines Menschen bekommen die Hinterbliebenen sein Hab und Gut. Erbschaftsteuer wird dabei nicht immer fällig. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema:
Was verbirgt sich hinter der Erbschaftsteuer?
Erben und Vererben ist in Deutschland keine reine Privatsache. Der Gesetzgeber gibt die Regeln vor - und zwar mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Erbschaft definieren Juristen als «einen Erwerb von Todes wegen». Wer als gesetzlicher Erbe erbt oder per Testament als Begünstigter eingesetzt wird, muss auf das geerbte Vermögen grundsätzlich Erbschaftsteuer zahlen. Das setzt voraus, dass der Betroffene die Erbschaft auch annimmt.
«Steuerrechtlich spielt es keine Rolle, ob etwas durch Erbschaft, durch Vermächtnis, aufgrund eines Pflichtteilsrechts oder durch Schenkung erworben wird», sagt Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München. Bei einer sogenannten Schenkung auf den Todesfall etwa macht der Erblasser zu seinen Lebzeiten ein Geschenk, von dem der Begünstigte aber erst nach dessen Tod Eigentümer wird. Auf den Vermögenszuwachs, der mit dem Geschenk verbunden ist, wird schließlich Erbschaftsteuer fällig.
Gibt es Freibeträge?
Ja - und zwar egal, ob es sich dabei um eine Erbschaft, ein Vermächtnis, einen Pflichtteil oder eine Schenkung handelt. Das bedeutet, erst wenn der Betrag eine bestimmte Höhe überschreitet, sind überhaupt Steuern fällig. «Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Ehepartner können bis zu 500 000 Euro erben, ohne Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Kinder können 400 000 Euro steuerfrei erhalten - und zwar von jedem Elternteil. Großeltern können ihren Enkeln 200 000 Euro überlassen, ohne dass der Fiskus zugreift. Geschwistern, Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von 20 000 Euro zu.
Wann wird die Erbschaftsteuer fällig?
Ob Erb-, Vermächtnis-, Pflichtteilsfall oder Schenkung: «Die Begünstigten stehen in der Pflicht, das ihnen zugefallene Vermögen dem Finanzamt anzuzeigen», erklärt der Bonner Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, Eberhard Rott. Dafür haben die Erben drei Monate ab dem Todestag Zeit. In vielen Fällen ist der Fiskus auch schon über das Standesamt, das Nachlassgericht oder von Banken und Versicherungen informiert. Liegt das Vermögen über dem jeweiligen Freibetrag, dann fordert das Finanzamt die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung. Die Steuer sei erst zu dem im Steuerbescheid genannten Termin zu zahlen, sagt Rott.
Wie wird die Steuerhöhe ermittelt?
Nach Abzug des jeweiligen Freibetrags muss der Wert des Erbes versteuert werden. Auch hier gilt: Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, desto weniger Steuern werden fällig. Es gibt drei verschiedene Steuerklassen. Am günstigsten ist der Steuersatz in Steuerklasse eins, zu der Eheleute und eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und deren direkte Nachkommen zählen. Entscheidend ist hier die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Das ist jene Summe, die nach Abzug des jeweiligen Freibetrags übrig bleibt. Liegt sie unter 75 000 Euro, gilt in der Steuerklasse eins der niedrigste Satz. Der betrage sieben Prozent, erklärt Rott. Dieser Satz steigert sich nach der jeweiligen Vermögenshöhe in sieben Stufen bis hin zu 30 Prozent. «Ein solcher Steuersatz wird in Steuerklasse eins erst bei einem Vermögen von über 26 Millionen Euro erreicht», sagt der Anwalt.
Geschwister, deren Kinder, Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Partner gehören zur Steuerklasse zwei. Hier liegt der niedrigste Steuersatz bei 15 Prozent und erhöht sich bis auf 43 Prozent. Zur Steuerklasse drei zählen alle übrigen Personen - das können entferntere Verwandte, Lebensgefährten oder Freunde sein. Der niedrigste Steuersatz beträgt 30 Prozent und steigert sich je nach Vermögenswert bis auf 50 Prozent.
Welche steuerlichen Besonderheiten gelten bei Immobilien?
«Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei», sagt Steiner, der auch Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht ist. Keine Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Erbe die Nachlassimmobilie zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet - sondern selbst bewohnt. «Vollumfänglich gilt dies jedoch nur für erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner», so Steiner. Bei Kindern sowie - im Fall deren Todes - ihren Kindern wiederum wird die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Für andere Erben gibt es keine Steuerbefreiung.
Wie lässt sich Erbschaftsteuer sparen?
«Durch Schenkungen zu Lebzeiten», sagt Rott. Im Gegensatz zu Erbschaften können bei Schenkungen die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Hat beispielsweise eine Mutter ihrem Sohn im Jahr 2008 einen Betrag von 400 000 Euro geschenkt, muss er keine Steuern zahlen. Zehn Jahre später, im Jahr 2018, kann die Mutter ihm erneut 400 000 Euro schenken, ohne dass Abgaben anfallen. Je frühzeitiger jemand damit beginnt, sein Vermögen aufzuteilen und in Abständen von zehn Jahren an seine Nachkommen weiterzugeben, desto eher sorgt er dafür, dass sie im Ergebnis keine Steuern zahlen müssen. Rott: «Von Vorteil ist das vor allem bei sehr großen Vermögen.» Auch eine Adoption oder eine Heirat können helfen. (dpa/tmn)