Nachweis bitte! Wann und wofür Erben einen Erbschein benötigen

SABINE MEUTER

Tod im Ausland: Was erbrechtlich zu beachten ist - © Oliver Berg/dpa/dpa-tmn
Tod im Ausland: Was erbrechtlich zu beachten ist (© Oliver Berg/dpa/dpa-tmn)

Nach dem Tod eines Angehrigen trotz Trauer rational denken und handeln: Fr viele Hinterbliebene ist dies vor allem in der Anfangsphase alles andere als einfach.

Doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, sich um den Nachlass zu kmmern. Dann mssen Angehrige Konten, die Wohnung sowie Vertrge des Verstorbenen aufzulsen. Das drfen selbstredend nur die Erben. Um sich als solche etwa gegenber Banken, Behrden und Vermietern auszuweisen, bentigen Hinterbliebene oft einen Erbschein.

In dem amtlichen Dokument steht, wer Erbe ist und wie gro sein Erbteil ist. Hufig sind es vor allem Banken, die einen Erbschein fordern.

Erbschein schriftlich oder mndlich beantragen

Hinterbliebene knnen den Erbschein beim Notar oder Nachlassgericht beantragen - also beim Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Das ist schriftlich mglich. Oder sie gehen persnlich zum Gericht und erklren es mndlich. Ein Rechtspfleger erstellt dann ber das Gesagte ein Protokoll, sagt Anton Steiner, Fachanwalt in Mnchen sowie Prsident des Deutschen Forums fr Erbrecht.

Erben knnen den Antrag gemeinsam oder einzeln stellen. Neben dem Antrag mssen sie den Personalausweis, die Sterbeurkunde des Verstorbenen sowie die Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben vorlegen - entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift.

In beiden Fllen, beim Gericht und beim Notar, mssen Erben an Eides statt versichern, dass die Angaben nach ihrem Dafrhalten der Wahrheit entsprechen. Das Nachlassgericht berprft die Angaben.

Wenn alles glatt geht und das Gericht keine Nachfragen hat, dauert ein Erbschein-Verfahren im Schnitt vier bis fnf Wochen", erklrt Eberhard Rott, Fachanwalt fr Erbrecht in Bonn sowie Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermgensvorsorge.

Die Kosten sind abhngig vom Nachlasswert

Ein Erbschein kostet Geld. Die Hhe der Gebhren hngt vom Wert des Nachlasses ab. Details dazu finden Angehrige in der Gebhrentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz.

Einige Beispiele: Bei einem Nachlasswert von 50000 Euro liegt die Gebhr fr die Erteilung des Erbscheins bei 165 Euro. Hinzu kommen weitere 165 Euro fr die eidesstattliche Versicherung, macht insgesamt 330 Euro. Wer 200000 Euro erbt, zahlt fr den Erbschein rund 870 Euro. Bei einem Nachlass von einer Million Euro liegen die Kosten fr den Erbschein etwa bei 3470 Euro.

Gehren Grundstcke zum Nachlasses, mssen Erben deren Verkehrswert angeben. Ist dieser nicht bekannt, ist der Bodenrichtwert der Stadt oder Gemeinde mageblich. Bei vermieteten Immobilien mssen Erben den Ertragswert angeben, wenn sie einen Erbschein beantragen.

Fr Hinterbliebene, die den Erbschein ber einen Notar beantragen, wird es meist teurer. Der Notar muss im Gegensatz zum Gericht die Mehrwertsteuer auf seine Gebhren berechnen, erklrt Steiner. Der Vorteil: Der Notar kmmert sich um den Antrag.

Alternativen zum Erbschein

Nicht immer brauchen Hinterbliebene einen Erbschein. Das ist der Fall, wenn sie sich beispielsweise durch ein notarielles Testament als Erben ausweisen knnen, sagt Rott.

Um sich etwa gegenber Banken oder Behrden als Erben zu legitimieren, kann aber genauso ein Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Erffnungsprotokoll gengen.

Auch die beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Erffnungsvermerk kann ausreichen, um von Dritten als Erbe anerkannt zu werden, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 440/15).

Das Nachlassgericht kann erteilte Erbscheine wieder einziehen

Das Nachlassgericht kann einen bereits erteilten Erbschein wieder einziehen. Das ist der Fall, wenn sich spter herausstellt, dass ein Dokument die falsche Person als Erbe ausweist. Das ist zum Beispiel mglich, wenn eines Tages ein jngeres gltiges Testament auftaucht, das eine andere Erbfolge vorsieht, erlutert Rott.

Das geht aber keinesfalls zulasten gutglubiger Dritter. Ein Beispiel: Jemand kauft von einem anderen, der dem Erbschein zufolge der Erbe ist, ein Kunstwerk des Verstorbenen. Der rechtmige Erbe kann das Kunstwerk nicht zurckverlangen. Aber er bekommt vom unrechtmigen Erbe das Geld wieder, das dieser fr das Kunstwerk bekommen hat, erklrt Rott. (dpa/tmn)

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